(gegenstandslos)
AO · Abgabenordnung
§ 414 AO
Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 414 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 414 AO? Zitiere den Wortlaut.“