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Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 186 AO – Beteiligte

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Am Zerlegungsverfahren sind beteiligt:

  • 1. der Steuerpflichtige,
  • 2. die Steuerberechtigten, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Soweit die Festsetzung der Steuer dem Steuerberechtigten nicht obliegt, tritt an seine Stelle die für die Festsetzung der Steuer zuständige Behörde.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 186 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 186 AO? Zitiere den Wortlaut.“

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