Zum Inhalt springen
Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 187 AO – Akteneinsicht

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 187 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 187 AO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten