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Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 185 AO – Geltung der allgemeinen Vorschriften

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

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