§ 84 gilt nicht für Schäden, die durch Arzneimittel verursacht werden, die vor dem 1. Januar 1978 abgegeben worden sind.
AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 118 AMG
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.
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„Was regelt § 118 AMG? Zitiere den Wortlaut.“