Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.
AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 1 AMG – Zweck des Gesetzes
Rechtsprechung zu § 1 AMG
26 Entscheidungen zitieren § 1 AMG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 13.12.2016 – B 1 KR 10/16 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Ein Versicherter hat auch bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung keinen Anspruch auf Versorgung mit einem im Ausland für diese Indikation zugelassenen Arzneimittel, wenn die Europäische Arzneimittel-Agentur im zentralisierten Zulassungsverfahren die Zulassung des Arzneimittels zur Behandlung dieser Erkrankung bereits abgelehnt hat. 2. Verfolgt das pharmazeutische …
BSG, Urt. v. 01.03.2011 – B 1 KR 10/10 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Versicherte können Festbetragsfestsetzungen für Arzneimittel anfechten, wenn ihnen vertragsärztlich ein nicht zum Festbetrag erhältliches Arzneimittel verordnet wurde. 2. Festbetragsgruppen von Arzneimitteln sind anhand des Inhalts der Arzneimittelzulassungen zu bilden, soweit nicht eine neuere Studienlage Therapiehinweise oder Verordnungseinschränkungen rechtfertigt, die für die …
BSG, Urt. v. 01.03.2011 – B 1 KR 7/10 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: Arzneimittelhersteller können eine Festbetragsfestsetzung wegen einer dem Willkürverbot widersprechenden, grundrechtlich maßgeblichen Wettbewerbsverfälschung anfechten (Fortentwicklung von BSG vom 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 = BSGE 94, 1 = SozR 4-2500 § 35 Nr 3).
BSG, Urt. v. 29.06.2023 – B 1 KR 35/21 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Leitsatz: 1. Versicherte haben auch bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung keinen Anspruch auf Versorgung mit einem Arzneimittel, wenn die europäische Arzneimittelzulassungsbehörde im zentralisierten Zulassungsverfahren die Zulassung des Arzneimittels zur Behandlung dieser Erkrankung bereits abgelehnt hat oder eine dem gleichzustellende negative Prüfung durch die Europäische …
BGH, Beschl. v. 23.08.2022 – 3 StR 228/22 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Strafsenat
Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikten: Anordnung der Sicherungseinziehung für gefährliche Gegenstände bei Verfahrensbeschränkung
BSG, Urt. v. 11.09.2018 – B 1 KR 36/17 R (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat
Krankenversicherung - (teilstationäre) Krankenbehandlung - kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Avastin zur Therapie von Glioblastomen nach Rezidiv - fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung - kein Off-Label-Use - keine grundrechtsorientierte Leistungsauslegung
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 AMG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 AMG? Zitiere den Wortlaut.“