Die Sparkasse erläßt ein Aufgebot und ordnet, wenn die Urkunde abhanden gekommen ist, die Sperre des Guthabens an.
AGBGB · Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Art. 35 AGBGB – Anordnung des Aufgebots
Amtliche Fassung, Stand 23.12.2022.
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„Was regelt Art. 35 AGBGB? Zitiere den Wortlaut.“