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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 77 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union entwickelt eine Politik, mit der

  • a) sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden;
  • b) die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt werden soll;
  • c) schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt werden soll.

(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:

  • a) die gemeinsame Politik in Bezug auf Visa und andere kurzfristige Aufenthaltstitel;
  • b) die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden;
  • c) die Voraussetzungen, unter denen sich Drittstaatsangehörige innerhalb der Union während eines kurzen Zeitraums frei bewegen können;
  • d) alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind;
  • e) die Abschaffung der Kontrolle von Personen gleich welcher Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen.

(3) Erscheint zur Erleichterung der Ausübung des in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a genannten Rechts ein Tätigwerden der Union erforderlich, so kann der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Bestimmungen betreffend Pässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel oder diesen gleichgestellte Dokumente erlassen, sofern die Verträge hierfür anderweitig keine Befugnisse vorsehen. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

(4) Dieser Artikel berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die geografische Festlegung ihrer Grenzen nach dem Völkerrecht.

Rechtsprechung zu Art. 77 AEUV

25 Entscheidungen zitieren Art. 77 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 01.12.2010 – 2 BvR 2767/09 · 2. Senat 2. Kammer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland

  • BVerfG, Beschl. v. 01.12.2010 – 2 BvR 2780/09 · 2. Senat 2. Kammer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines Eritreers nach Griechenland

  • EuGH, Urt. v. 22.06.2010 – C-188/10 und C-189/10 · Große Kammer

    Aziz Melki (C-188/10) und Sélim Abdeli (C-189/10). Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour de cassation - Frankreich.

  • BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker …
  • EuGH, Urt. v. 05.12.2023 – C-128/22 · Große Kammer

    Nordic Info BV gegen Belgische Staat. Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2004/38/EG – Art. 27 und 29 – Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit der Unionsbürger aus Gründen der öffentlichen Gesundheit – Maßnahmen mit allgemeiner Geltung – Nationale Regelung, die zum einen ein Verbot der …

  • EuGH, Urt. v. 26.04.2022 – C-368/20 und C-369/20 · Große Kammer

    NW gegen Landespolizeidirektion Steiermark und Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Freizügigkeit – Verordnung (EU) 2016/399 – Schengener Grenzkodex – Art. 25 Abs. 4 – Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an …

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