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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 64 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Artikel 63 berührt nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten bestehen. Für in Bulgarien, Estland und Ungarn bestehende Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht ist der maßgebliche Zeitpunkt der 31. Dezember 1999. Für in Kroatien nach innerstaatlichem Recht bestehende Beschränkungen ist der maßgebliche Zeitpunkt der 31. Dezember 2002.

(2) Unbeschadet der anderen Kapitel der Verträge sowie ihrer Bemühungen um eine möglichst weit gehende Verwirklichung des Zieles eines freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern beschließen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten.

(3) Abweichend von Absatz 2 kann nur der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments Maßnahmen einstimmig beschließen, die im Rahmen des Unionsrechts für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern einen Rückschritt darstellen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 64 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 64 AEUV

22 Entscheidungen zitieren Art. 64 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 11.02.2010 – C-541/08 · Dritte Kammer

    Fokus Invest AG gegen Finanzierungsberatung-Immobilientreuhand und Anlageberatung GmbH (FIAG). Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberster Gerichtshof - Österreich. Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft …

  • EuGH, Urt. v. 05.05.2011 – C-384/09 · Dritte Kammer

    Prunus SARL und Polonium SA gegen Directeur des services fiscaux. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal de grande instance de Paris - Frankreich. Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV - Juristische Personen, die in einem Drittstaat ansässig sind - Besitz von in einem …

  • BFH, Beschl. v. 09.02.2011 – I R 71/10 · 1. Senat

    Leitsatz: Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher - in Einklang mit zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung - bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der inländischen Einkommensteuer …
  • EuGH, Urt. v. 13.11.2012 – C-35/11 · Große Kammer

    Test Claimants in the FII Group Litigation gegen Commissioners of Inland Revenue und The Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs. Art. 49 AEUV und 63 AEUV – Ausschüttung von Dividenden – Körperschaftsteuer – Rechtssache C-446/04 – Test Claimants in the FII Group Litigation – Auslegung des …

  • EuGH, Urt. v. 10.02.2011 – C-436/08 und C-437/08 · Dritte Kammer

    Haribo Lakritzen Hans Riegel BetriebsgmbH (C-436/08) und Österreichische Salinen AG (C-437/08) gegen Finanzamt Linz. Ersuchen um Vorabentscheidung: Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Linz - Österreich. Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Befreiung von Dividenden aus inländischen Quellen …

  • EuGH, Urt. v. 12.10.2023 – C-670/21 · Erste Kammer

    BA gegen Finanzamt X. Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Freier Kapitalverkehr – Art. 63 bis 65 AEUV – Erbschaftsteuer – Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern – In einem Drittland belegene Grundstücke – Günstigere steuerliche Behandlung der in einem Mitgliedstaat …

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