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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 63 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

(2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 63 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 63 AEUV

279 Entscheidungen zitieren Art. 63 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 18.12.2019 – I R 33/17 · 1. Senat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern …
  • BFH, Urt. v. 22.05.2019 – I R 11/19 (I R 80/14), I R 11/19, I R 80/14 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 01.01.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich einer in einem Drittstaat (hier …
  • BFH, Beschl. v. 12.10.2016 – I R 80/14 · 1. Senat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass eine zum 31. Dezember 1993 im Zusammenhang mit Direktinvestitionen bestehende Beschränkung des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern durch einen Mitgliedstaat auch dann nicht von Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) berührt …
  • BFH, Urt. v. 29.08.2012 – I R 7/12 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die sog. Schachtelstrafe gemäß § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verstößt gegen die unionsrechtliche Grundfreiheit der freien Wahl der Niederlassung nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) und bleibt deswegen innerhalb der Europäischen Union unanwendbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 13. Juni 2006 I R 78/04, BFHE 215, 82, BStBl II 2008, 821, und des BMF-Schreibens vom 30. …
  • EuGH, Urt. v. 31.03.2011 – C-450/09 · Zweite Kammer

    Ulrich Schröder gegen Finanzamt Hameln. Ersuchen um Vorabentscheidung: Niedersächsisches Finanzgericht - Deutschland. Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung von Immobilien - Abziehbarkeit von Renten, die einem Elternteil im Wege der …

  • EuGH, Urt. v. 28.10.2010 – C-72/09 · Dritte Kammer

    Établissements Rimbaud SA gegen Directeur général des impôts und Directeur des services fiscaux d’Aix-en-Provence. Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour de cassation - Frankreich. Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Juristische Personen, die in einem zum Europäischen Wirtschaftsraum …

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