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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 54 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Für die Anwendung dieses Kapitels stehen die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben, den natürlichen Personen gleich, die Angehörige der Mitgliedstaaten sind.

Als Gesellschaften gelten die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts einschließlich der Genossenschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Ausnahme derjenigen, die keinen Erwerbszweck verfolgen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 54 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 54 AEUV

134 Entscheidungen zitieren Art. 54 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 25.10.2016 – I R 54/14 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Einrichtungen, die ausschließlich ideelle oder altruistische Ziele verfolgen und nicht auf einem Markt in Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern auftreten, sind mangels Erwerbszwecks vom unionsrechtlichen Gesellschaftsbegriff des Art. 54 AEUV ausgenommen. Hingegen können vermögensverwaltende Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften einen Erwerbszweck i.S. des Art. 54 AEUV begründen. 2. …
  • BFH, Beschl. v. 06.11.2019 – I R 32/18 · 1. Senat

    Leitsatz: Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte abzuziehen, wenn die …
  • FG München, Urt. v. 13.08.2025 – 4 K 2055/23 · 4. Senat

    Verlagerung des Verwaltungssitzes einer im EU/EWR-Ausland rechtswirksam gegründeten Stiftung in das Inland

  • BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 – 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12, 1 BvR 1456/12 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der Beschleunigung des Atomausstiegs steht weitgehend im Einklang mit dem Grundgesetz. 2. Eine erwerbswirtschaftlich tätige inländische juristische Person des Privatrechts, die vollständig von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union getragen wird, kann sich wegen der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes in …
  • BGH, Beschl. v. 16.02.2021 – II ZB 25/17 · 2. Zivilsenat

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im Vereinigten Königreich in das inländische Handelsregister: Rechtslage nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

  • BGH, Beschl. v. 14.05.2019 – II ZB 25/17 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (ABl. L 169 vom 30. Juni 2017, S. 46) und von Art. 49, 54 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 30 der Richtlinie (EU) 2017/1132 einer nationalen …

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