Zum Inhalt springen
Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 42 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Das Kapitel über die Wettbewerbsregeln findet auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen nur insoweit Anwendung, als das Europäische Parlament und der Rat dies unter Berücksichtigung der Ziele des Artikels 39 im Rahmen des Artikels 43 Absatz 2 und gemäß dem dort vorgesehenen Verfahren bestimmt.

Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission genehmigen, dass Beihilfen gewährt werden

  • a) zum Schutz von Betrieben, die durch strukturelle oder naturgegebene Bedingungen benachteiligt sind, oder
  • b) im Rahmen wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 42 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 42 AEUV

10 Entscheidungen zitieren Art. 42 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 03.04.2014 – B 2 U 25/12 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Von einer "Formalversicherung", die auf dem Vertrauensschutz desjenigen beruht, der unbeanstandet zu Unrecht Beiträge entrichtet hat, ist das "formale Versicherungsverhältnis" abzugrenzen, das durch einen rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsakt begründet wird. 2. Der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts, der europäischem Kollisionsrecht widerspricht, steht grundsätzlich nicht der "Vorrang …
  • EuGH, Urt. v. 23.12.2015 – C-333/14 · Zweite Kammer

    Scotch Whisky Association u. a. gegen The Lord Advocate und The Advocate General for Scotland. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – Freier Warenverkehr – Art. 34 AEUV – Mengenmäßige Beschränkungen – …

  • BGH, Beschl. v. 29.11.2013 – BLw 2/12 · Senat für Landwirtschaftssachen

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV folgende Frage vorgelegt: Steht Art. 107 Abs. 1 AEUV einer nationalen Regelung wie § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG entgegen, welche es zur Verbesserung der Agrarstruktur einer dem Staat zuzurechnenden Einrichtung wie der BVVG im Ergebnis verbietet, ein zum Verkauf stehendes landwirtschaftliches …
  • EuG, Urt. v. 13.11.2024 – T-141/23 · Achte erweiterte Kammer

    Laurent Merlin u. a. gegen Europäische Kommission. Untätigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Gemeinsame Fischereipolitik – Finanzierung zugunsten von Reedern, die Seefischerei mit Hilfe von Pulsbaumkurren betreiben – Beschwerde – Zulässigkeit – Stellungnahme der Kommission – Klarer und endgültiger …

  • EuGH, Urt. v. 12.09.2024 – C-557/23 · Dritte Kammer

    SPAR Magyarország Kft. gegen Bács-Kiskun Vármegyei Kormányhivatal. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – Nationale Regelung, die eine Preisbindung für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die …

  • EuGH, Urt. v. 15.06.2023 – C-183/22 · Fünfte Kammer

    Saint-Louis Sucre gegen Premier ministre u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – Satzung der Erzeugerorganisationen – Art. 153 Abs. 1 Buchst. b – Grundsatz der Mitgliedschaft in nur einer einzigen Erzeugerorganisation – …

Weitere Entscheidungen zu Art. 42 AEUV suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 42 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 42 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten