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AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 40 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Um die Ziele des Artikels 39 zu erreichen, wird eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte geschaffen.

Diese besteht je nach Erzeugnis aus einer der folgenden Organisationsformen:

  • a) gemeinsame Wettbewerbsregeln,
  • b) bindende Koordinierung der verschiedenen einzelstaatlichen Marktordnungen,
  • c) eine europäische Marktordnung.

(2) Die nach Absatz 1 gestaltete gemeinsame Organisation kann alle zur Durchführung des Artikels 39 erforderlichen Maßnahmen einschließen, insbesondere Preisregelungen, Beihilfen für die Erzeugung und die Verteilung der verschiedenen Erzeugnisse, Einlagerungs- und Ausgleichsmaßnahmen, gemeinsame Einrichtungen zur Stabilisierung der Ein- oder Ausfuhr.

Die gemeinsame Organisation hat sich auf die Verfolgung der Ziele des Artikels 39 zu beschränken und jede Diskriminierung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern innerhalb der Union auszuschließen.

Eine etwaige gemeinsame Preispolitik muss auf gemeinsamen Grundsätzen und einheitlichen Berechnungsmethoden beruhen.

(3) Um der in Absatz 1 genannten gemeinsamen Organisation die Erreichung ihrer Ziele zu ermöglichen, können ein oder mehrere Ausrichtungs- oder Garantiefonds für die Landwirtschaft geschaffen werden.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 40 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 40 AEUV

28 Entscheidungen zitieren Art. 40 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 06.07.2018 – VII B 126/17 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die VO Nr. 1234/2007 einschließlich der Festsetzung der nationalen Milchquote für das Milchwirtschaftsjahr 2013/14 ist zur Stabilisierung der Märkte nicht offensichtlich ungeeignet . 2. NV: An der Vereinbarkeit der unionsrechtlichen Vorschriften über das Milchquotensystem und die Milchabgabe mit höherrangigem Recht und insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestehen keine …
  • EuGH, Urt. v. 30.04.2019 – C-611/17 · Große Kammer

    Italienische Republik gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Gemeinsame Fischereipolitik – Erhaltung der Bestände – Internationale Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik – Zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Schwertfisch im Mittelmeer – Verordnung (EU) 2017/1398 – …

  • EuGH, Urt. v. 17.03.2011 – C-221/09 · Zweite Kammer

    AJD Tuna Ltd gegen Direttur tal-Agrikoltura u s-Sajd und Avukat Generali. Ersuchen um Vorabentscheidung: Prim’Awla tal-Qorti Ċivili - Malta. Verordnung (EG) Nr. 530/2008 - Gültigkeit - Gemeinsame Fischereipolitik - Erhaltung der Ressourcen - Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun im …

  • EuG, Urt. v. 17.03.2021 – T-719/17 · Fünfte Kammer

    FMC Corporation gegen Europäische Kommission. Pflanzenschutzmittel – Wirkstoff Flupyrsulfuron-methyl – Nichterneuerung der Aufnahme in den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 – Bewertungsverfahren – Vorschlag für die Einstufung eines Wirkstoffs – Vorsorgegrundsatz – …

  • EuG, Urt. v. 17.05.2018 – T-429/13 und T-451/13 · Erste erweiterte Kammer

    Bayer CropScience AG u. a. gegen Europäische Kommission. Pflanzenschutzmittel – Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid – Überprüfung der Genehmigung – Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Verbot der Verwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit …

  • EuGH, Urt. v. 20.09.2017 – C-183/16 P · Erste Kammer

    Tilly-Sabco SAS gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Landwirtschaft – Geflügelfleisch – Gefrorene Hähnchen – Ausfuhrerstattungen – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch – Rechtmäßigkeit – Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 – Art. …

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