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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 355 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 52 des Vertrags über die Europäische Union über den räumlichen Geltungsbereich der Verträge gelten folgende Bestimmungen:

(1) Die Verträge gelten nach Artikel 349 für Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln.

(2) Für die in Anhang II aufgeführten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete gilt das besondere Assoziierungssystem, das im Vierten Teil festgelegt ist.

Die Verträge finden keine Anwendung auf die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete, die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten und die in dem genannten Anhang nicht aufgeführt sind.

(3) Die Verträge finden auf die europäischen Hoheitsgebiete Anwendung, deren auswärtige Beziehungen ein Mitgliedstaat wahrnimmt.

(4) Die Verträge finden entsprechend den Bestimmungen des Protokolls Nr. 2 zur Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden auf die Ålandinseln Anwendung.

(5) Abweichend von Artikel 52 des Vertrags über die Europäische Union und von den Absätzen 1 bis 4 dieses Artikels gilt:

  • a) Die Verträge finden auf die Färöer keine Anwendung.
  • b) Die Verträge finden auf die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs auf Zypern, Akrotiri und Dhekelia, nur insoweit Anwendung, als dies erforderlich ist, um die Anwendung der Regelungen des Protokolls über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in Zypern, das der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union beigefügt ist, nach Maßgabe jenes Protokolls sicherzustellen.
  • c) Die Verträge finden auf die Kanalinseln und die Insel Man nur insoweit Anwendung, als dies erforderlich ist, um die Anwendung der Regelung sicherzustellen, die in dem am 22. Januar 1972 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft für diese Inseln vorgesehen ist.

(6) Der Europäische Rat kann auf Initiative des betroffenen Mitgliedstaats einen Beschluss zur Änderung des Status eines in den Absätzen 1 und 2 genannten dänischen, französischen oder niederländischen Landes oder Hoheitsgebiets gegenüber der Union erlassen. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 355 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 355 AEUV

18 Entscheidungen zitieren Art. 355 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker …
  • BGH, Beschl. v. 13.09.2016 – VI ZB 21/15 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO a.F.) definiert einheitlich und autonom den Zeitpunkt, zu dem ein Gericht für die Zwecke der Anwendung der Art. 27 bis 29 EuGVVO a.F. als angerufen gilt. 2. Art. 30 EuGVVO a.F. lässt für die …
  • EuGH, Urt. v. 24.10.2024 – C-227/23 · Erste Kammer

    Kwantum Nederland BV und Kwantum België BV gegen Vitra Collections AG. Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches Eigentum – Urheberrecht – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 2 bis 4 – Ausschließliche Rechte – Urheberrechtlicher Schutz von Gegenständen der angewandten Kunst, deren …

  • EuGH, Urt. v. 08.09.2020 – C-265/19 · Große Kammer

    Recorded Artists Actors Performers Ltd gegen Phonographic Performance (Ireland) Ltd u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2006/115/EG – Art. 8 Abs. 2 – Benutzung von Tonträgern in der Union – Anspruch der ausübenden Künstler …

  • EuGH, Urt. v. 02.04.2020 – C-458/18 · Fünfte Kammer

    „GVC Services (Bulgaria)“ EOOD gegen Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ – Sofia. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Richtlinie 2011/96/EU – Art. 2 Buchst. a Ziff. i und iii …

  • EuGH, Urt. v. 31.01.2020 – C-457/18 · Große Kammer

    Republik Slowenien gegen Republik Kroatien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 259 AEUV – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Festlegung der gemeinsamen Grenze zwischen zwei Mitgliedstaaten – Grenzstreit zwischen der Republik Kroatien und der Republik Slowenien – Schiedsvereinbarung – …

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