Die Verträge stehen dem Bestehen und der Durchführung der regionalen Zusammenschlüsse zwischen Belgien und Luxemburg sowie zwischen Belgien, Luxemburg und den Niederlanden nicht entgegen, soweit die Ziele dieser Zusammenschlüsse durch Anwendung der Verträge nicht erreicht sind.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 350 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.
Rechtsprechung zu Art. 350 AEUV
Eine Entscheidung zitiert Art. 350 AEUV.
EuGH, Urt. v. 14.07.2016 – C-230/15 · Zweite Kammer
Brite Strike Technologies Inc. gegen Brite Strike Technologies SA. Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 22 Nr. 4 – Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums – Art. 71 – Von den …