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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 346 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Vorschriften der Verträge stehen folgenden Bestimmungen nicht entgegen:

  • a) Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, deren Preisgabe seines Erachtens seinen wesentlichen Sicherheitsinteressen widerspricht;
  • b) jeder Mitgliedstaat kann die Maßnahmen ergreifen, die seines Erachtens für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel damit betreffen; diese Maßnahmen dürfen auf dem Binnenmarkt die Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der nicht eigens für militärische Zwecke bestimmten Waren nicht beeinträchtigen.

(2) Der Rat kann die von ihm am 15. April 1958 festgelegte Liste der Waren, auf die Absatz 1 Buchstabe b Anwendung findet, einstimmig auf Vorschlag der Kommission ändern.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 346 AEUV verweisen

  • Art. 348 AEUV
  • § 107 GWB – Allgemeine Ausnahmen
  • § 117 GWB – Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
  • § 5 HinSchG – Vorrang von Sicherheitsinteressen sowie Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten

Rechtsprechung zu Art. 346 AEUV

12 Entscheidungen zitieren Art. 346 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 28.11.2013 – C-280/12 P · Fünfte Kammer

    Rat der Europäischen Union gegen Fulmen und Fereydoun Mahmoudian. Rechtsmittel – Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern – Pflicht zum Nachweis der Begründetheit der Maßnahme.

  • EuGH, Urt. v. 04.06.2013 – C-300/11 · Große Kammer

    ZZ gegen Secretary of State for the Home Department. Freizügigkeit – Richtlinie 2004/38/EG – Entscheidung, mit der einem Bürger der Europäischen Union die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus Gründen der öffentlichen Sicherheit untersagt wird – Art. 30 Abs. 2 dieser Richtlinie – …

  • EuGH, Urt. v. 10.09.2024 – C-351/22 · Große Kammer

    Neves 77 Solutions SRL gegen Agenţia Naţională de Administrare Fiscală – Direcţia Generală Antifraudă Fiscală. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine …

  • EuGH, Urt. v. 17.12.2020 – C-808/18 · Große Kammer

    Europäische Kommission gegen Ungarn. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung – Richtlinien 2008/115/EG, 2013/32/EU und 2013/33/EU – Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes – …

  • EuGH, Urt. v. 02.04.2020 – C-715/17, C-718/17 und C-719/17 · Dritte Kammer

    Europäische Kommission gegen Republik Polen u. a. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 – Art. 5 Abs. 2 und 4 bis 11 dieser Beschlüsse – Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten der Hellenischen Republik und der …

  • EuGH, Urt. v. 01.08.2022 – C-332/20 · Vierte Kammer

    Roma Multiservizi spa und Rekeep spa gegen Roma Capitale und Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato. Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Konzessionsverträge – Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft – Betrauung dieser Gesellschaft mit der Verwaltung der …

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