Zum Inhalt springen
Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 290 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) In Gesetzgebungsakten kann der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen.

In den betreffenden Gesetzgebungsakten werden Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt. Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung ist für sie deshalb ausgeschlossen.

(2) Die Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, werden in Gesetzgebungsakten ausdrücklich festgelegt, wobei folgende Möglichkeiten bestehen:

  • a) Das Europäische Parlament oder der Rat kann beschließen, die Übertragung zu widerrufen.
  • b) Der delegierte Rechtsakt kann nur in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament oder der Rat innerhalb der im Gesetzgebungsakt festgelegten Frist keine Einwände erhebt.

Für die Zwecke der Buchstaben a und b beschließt das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder und der Rat mit qualifizierter Mehrheit.

(3) In den Titel der delegierten Rechtsakte wird das Wort "delegiert" eingefügt.

Verweise

Rechtsprechung zu Art. 290 AEUV

75 Entscheidungen zitieren Art. 290 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 22.05.2025 – 3 C 12.23 · 3. Senat

    Leitsatz: Ein Triebfahrzeugführerschein, eine Zusatzbescheinigung und eine Berufspraxis als Triebfahrzeugführer sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung nur für die Anerkennung als Prüfer der praktischen und nicht auch der theoretischen Prüfung der Zusatzbescheinigung erforderlich.
  • EuGH, Urt. v. 03.10.2013 – C-583/11 P · Große Kammer

    Inuit Tapiriit Kanatami u. a. gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 – Handel mit Robbenerzeugnissen – Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Klagerecht …

  • EuGH, Urt. v. 11.05.2017 – C-44/16 P · Neunte Kammer

    Dyson Ltd gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Richtlinie 2010/30/EU – Angabe des Verbrauchs an Energie mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 – Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern – Energieeffizienz – Messverfahren – …

  • EuGH, Urt. v. 04.05.2016 – C-547/14 · Zweite Kammer

    Philip Morris Brands SARL u. a. gegen Secretary of State for Health. Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Richtlinie 2014/40/EU – Art. 7, Art. 18 und Art. 24 Abs. 2 und 3 – Art. 8 Abs. 3, Art. 9 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 Buchst. a, c und g, Art. 13 und Art. 14 – Herstellung, Aufmachung …

  • EuGH, Urt. v. 18.07.2013 – C-501/11 P · Fünfte Kammer

    Schindler Holding Ltd u. a. gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Kartelle – Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen – Haftung der Muttergesellschaft für die Kartellvergehen ihrer Tochtergesellschaft – Holdinggesellschaft – Unternehmensinternes Befolgungsprogramm …

  • BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker …

Weitere Entscheidungen zu Art. 290 AEUV suchen