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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 263 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Der Gerichtshof der Europäischen Union überwacht die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebungsakte sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der Europäischen Zentralbank, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt, und der Handlungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates mit Rechtswirkung gegenüber Dritten. Er überwacht ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union mit Rechtswirkung gegenüber Dritten.

Zu diesem Zweck ist der Gerichtshof der Europäischen Union für Klagen zuständig, die ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs erhebt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist unter den gleichen Voraussetzungen zuständig für Klagen des Rechnungshofs, der Europäischen Zentralbank und des Ausschusses der Regionen, die auf die Wahrung ihrer Rechte abzielen.

Jede natürliche oder juristische Person kann unter den Bedingungen nach den Absätzen 1 und 2 gegen die an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben.

In den Rechtsakten zur Gründung von Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union können besondere Bedingungen und Einzelheiten für die Erhebung von Klagen von natürlichen oder juristischen Personen gegen Handlungen dieser Einrichtungen und sonstigen Stellen vorgesehen werden, die eine Rechtswirkung gegenüber diesen Personen haben.

Die in diesem Artikel vorgesehenen Klagen sind binnen zwei Monaten zu erheben; diese Frist läuft je nach Lage des Falles von der Bekanntgabe der betreffenden Handlung, ihrer Mitteilung an den Kläger oder in Ermangelung dessen von dem Zeitpunkt an, zu dem der Kläger von dieser Handlung Kenntnis erlangt hat.

Verweise

Rechtsprechung zu Art. 263 AEUV

1.612 Entscheidungen zitieren Art. 263 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 08.12.2011 – C-272/09 P · Zweite Kammer

    KME Germany AG, KME France SAS und KME Italy SpA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz.

  • EuGH, Urt. v. 08.12.2011 – C-386/10 P · Zweite Kammer

    Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz.

  • EuGH, Urt. v. 08.12.2011 – C-389/10 P · Zweite Kammer

    KME Germany AG, KME France SAS und KME Italy SpA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher …

  • EuGH, Urt. v. 13.10.2011 – C-463/10 P und C-475/10 P · Dritte Kammer

    Deutsche Post AG und Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 10 Abs. 3 - Entscheidung, mit der eine Auskunftserteilung angeordnet wird - Anfechtbare Handlung im Sinne von Art. 263 AEUV.

  • EuGH, Urt. v. 01.07.2010 – C-407/08 P · Zweite Kammer

    Knauf Gips KG gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Kartelle - Gipsplatten - Akteneinsicht - Belastende und entlastende Beweismittel - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Einheit - Gesellschaft, die für das Handeln der wirtschaftlichen Einheit verantwortlich ist - Erstmals im …

  • EuG, Urt. v. 25.10.2011 – T-262/10 · Vierte erweiterte Kammer

    Microban International Ltd und Microban (Europe) Ltd gegen Europäische Kommission. Öffentliche Gesundheit – Verzeichnis der Additive, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verwendet werden dürfen – …

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