Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, regelt nach Anhörung der Kommission die rechtliche Stellung der in den Verträgen vorgesehenen Ausschüsse.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 242 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.