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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 191 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei:

— Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;

— Schutz der menschlichen Gesundheit;

— umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;

— Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

(2) Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.

Im Hinblick hierauf umfassen die den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Harmonisierungsmaßnahmen gegebenenfalls eine Schutzklausel, mit der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, aus nicht wirtschaftlich bedingten umweltpolitischen Gründen vorläufige Maßnahmen zu treffen, die einem Kontrollverfahren der Union unterliegen.

(3) Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Union

— die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten;

— die Umweltbedingungen in den einzelnen Regionen der Union;

— die Vorteile und die Belastung aufgrund des Tätigwerdens bzw. eines Nichttätigwerdens;

— die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union insgesamt sowie die ausgewogene Entwicklung ihrer Regionen.

(4) Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit dritten Ländern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit der Union können Gegenstand von Abkommen zwischen dieser und den betreffenden dritten Parteien sein.

Unterabsatz 1 berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in internationalen Gremien zu verhandeln und internationale Abkommen zu schließen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 191 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 191 AEUV

108 Entscheidungen zitieren Art. 191 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 21.12.2011 – C-366/10 · Große Kammer

    Air Transport Association of America und andere gegen Secretary of State for Energy and Climate Change. Ersuchen um Vorabentscheidung: High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) - Vereinigtes Königreich.

  • EuGH, Urt. v. 04.03.2010 – C-297/08 · Vierte Kammer

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/12/EG - Art. 4 und 5 - Abfallbewirtschaftung - Bewirtschaftungsplan - Angemessenes und integriertes Netz von Beseitigungsanlagen - Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die …

  • BVerwG, Urt. v. 04.06.2020 – 7 A 1/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Werden durch eine Planergänzung Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Sinne von § 34 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG für ein Vorhaben ausgewechselt, das unbenannte Ausnahmegründe nach § 34 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG in Anspruch nimmt, ist die Europäische Kommission nochmals zu beteiligen und deren Stellungnahme einzuholen. 2. Die Rechtskraft einer mit dem Feststellungsurteil nach § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG …
  • BVerwG, Urt. v. 30.01.2020 – 10 C 11/19 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht kein Anspruch auf Zugang zu Informationen zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. 2. Das Merkmal der Umweltbestandteile in § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG erfasst tierschutzrechtliche Belange nicht.
  • EuG, Urt. v. 27.01.2021 – T-699/17 · Dritte erweiterte Kammer

    Republik Polen gegen Europäische Kommission. Umwelt – Richtlinie 2010/75/EU – Industrieemissionen – Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 – Großfeuerungsanlagen – Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) – Art. 16 Abs. 4 und 5 EUV – Art. 3 Abs. 2 und 3 des Protokolls (Nr. 36) …

  • EuGH, Urt. v. 15.01.2013 – C-416/10 · Große Kammer

    Jozef Križan u. a. gegen Slovenská inšpekcia životného prostredia. Art. 267 AEUV – Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung – Zurückverweisung an das betreffende Gericht – Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen – Vorabentscheidungsersuchen – Möglichkeit – Umwelt – Übereinkommen …

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