Zur Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms legt die Union Folgendes fest:
— die Regeln für die Beteiligung der Unternehmen, der Forschungszentren und der Hochschulen;
— die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Zur Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms legt die Union Folgendes fest:
— die Regeln für die Beteiligung der Unternehmen, der Forschungszentren und der Hochschulen;
— die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 183 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 183 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“