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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 117 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Ist zu befürchten, dass der Erlass oder die Änderung einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift eine Verzerrung im Sinne des Artikels 116 verursacht, so setzt sich der Mitgliedstaat, der diese Maßnahme beabsichtigt, mit der Kommission ins Benehmen. Diese empfiehlt nach Beratung mit den Mitgliedstaaten den beteiligten Staaten die zur Vermeidung dieser Verzerrung geeigneten Maßnahmen.

(2) Kommt der Staat, der innerstaatliche Vorschriften erlassen oder ändern will, der an ihn gerichteten Empfehlung der Kommission nicht nach, so kann nicht gemäß Artikel 116 verlangt werden, dass die anderen Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Vorschriften ändern, um die Verzerrung zu beseitigen. Verursacht ein Mitgliedstaat, der die Empfehlung der Kommission außer Acht lässt, eine Verzerrung lediglich zu seinem eigenen Nachteil, so findet Artikel 116 keine Anwendung.

Rechtsprechung zu Art. 117 AEUV

5 Entscheidungen zitieren Art. 117 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 26.02.2014 – I ZR 79/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Sofort-Bonus Ein Verstoß gegen unionsrechtliche Notifizierungsvorschriften (hier: Art. 116, 117 AEUV; Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 89/105/EWG) ist dann irrelevant, wenn die zu notifizierende Vorschrift lediglich auf ein bereits bestehendes Verbot hinweist (hier: § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG).
  • BVerfG, Beschl. v. 04.11.2015 – 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer niederländischen Versandapotheke gegen § 78 Abs 1 S 4 AMG (juris: AMG 1976) - Verletzung einer unionsrechtlichen Notifizierungspflicht (hier: gem Art 11 EWGRL 105/89) führt nicht zur Nichtigkeit nationaler Regelungen - …

  • BVerfG, Beschl. v. 31.03.2016 – 2 BvR 929/14 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zur Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechts auch für importierte Medikamente - Keine Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Rüge einer Verletzung der Berufsfreiheit unsubstantiiert

  • EuG, Urt. v. 20.12.2023 – T-166/21 · Zehnte erweiterte Kammer

    Autorità di sistema portuale del Mar Ligure occidentale u. a. gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Besteuerung der Hafenverwaltungen in Italien – Befreiung von der Körperschaftsteuer – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Bestehende …

  • EuG, Urt. v. 12.05.2021 – T-516/18 und T-525/18 · Zweite erweiterte Kammer

    Großherzogtum Luxemburg u. a. gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Beihilfe Luxemburgs zugunsten von Engie – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar und rechtswidrig erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Steuervorbescheide (tax rulings) – …

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