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Zitierfest

AbgG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

§ 44 AbgG – Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld

Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.

Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 44 AbgG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 44 AbgG? Zitiere den Wortlaut.“

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