Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen ist, berücksichtigt.
AbgG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
§ 44 AbgG – Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.
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