Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.06.1968 – VI OE 74/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.VI.OE74.68.0A
Leitsatz
1. Zur Zulässigkeit einer Klageänderung, mit der von einer Anfechtungsklage zu einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO übergegangen wird.
2. Einzelfall zu der Frage, ob ein Antrag auf devisenrechtliche Genehmigung eines Vertrages in unanfechtbarer Weise beschieden wurde, und ob durch einen späteren Genehmigungsbescheid der ursprüngliche Ablehnungsbescheid gegenstandslos geworden ist.
Zitierte Vorschriften
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