Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 04.03.1968 – VI OE 31/68
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0304.VI.OE31.68.0A
Leitsatz
1. Die Auslegung eines Verweisungsantrags nach § 41 Abs. 3 VwGO als der nach dem Stande des Verfahrens erforderliche Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 84 Abs. 2 VwGO.
2. Einzelfall eines an die ordentlichen Gerichte zu verweisenden Schadensersatzanspruchs.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 41 VwGO
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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