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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 04.03.1968 – VI OE 31/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0304.VI.OE31.68.0A

Leitsatz

1. Die Auslegung eines Verweisungsantrags nach § 41 Abs. 3 VwGO als der nach dem Stande des Verfahrens erforderliche Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 84 Abs. 2 VwGO.

2. Einzelfall eines an die ordentlichen Gerichte zu verweisenden Schadensersatzanspruchs.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 41 VwGO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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