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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.03.1968 – VI OE 135/68

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0325.VI.OE135.68.0A

Leitsatz

Die §§ 23 ff. EGGVG und § 223 BRAO sind als umfassende Zuweisung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Justizbehörden auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts usw. und mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte an die ordentlichen Gerichte bzw. an den Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte zu verstehen.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 223 BRAO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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