Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 24.03.1969 – V OE 90/68
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0324.V.OE90.68.0A
Leitsatz
1. Die Anfechtungsklage des Drittschuldners gegen eine Überleitungsanzeige nach §§ 90, 91 BSHG ist zulässig, insbesondere ist dem Drittschuldner nicht das Rechtsschutzinteresse für die Klage abzusprechen.
2. Vor der Entscheidung über den Widerspruch gegen eine Überleitungsanzeige bedarf es nicht der beratenden Beteiligung sozial erfahrender Personen nach § 114 Abs. 2 BSHG.
3. Zurückverweisung der Sache an das VG nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
Zitierte Vorschriften
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