Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.03.1968 – V OE 2/68
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0328.V.OE2.68.0A
Leitsatz
1. Die Bemessung der Vergnügungssteuer für Musikautomaten nach dem Neuanschaffungspreis (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 HVStG) ist mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt, vereinbar.
2. Zu einer verfassungskonformen Auslegung des § 21 Abs. 2 Nr. 2 HVStG ist aber § 26 Abs. 1 HVStG heranzuziehen.
3. Der Neuanschaffungspreis ist auch für alte, bereits vor dem Inkrafttreten des hessischen Vergnügungssteuergesetzes gekaufte Geräte anwendbar.
Zitierte Vorschriften
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