Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 04.11.1965 – OS V 72/64
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1104.OS.V72.64.0A
Leitsatz
1. Die Entscheidung über den Erlass und die Erstattung von Gewerbesteuern steht der Gemeinde zu (§ 131 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Ziff. 2 AO; Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere Urteil des Senats vom 31.10.1963 OS V 181/61 -).
2. Zur Rechtsnatur der Entscheidung nach § 131 AO und zu ihrer Nachprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte; Unbilligkeit als unbestimmter Rechtsbegriff (mit Übersicht über die Rechtsprechung).
3. Ist bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen für einen von der Vergangenheit liegenden Erhebungszeitraum infolge Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Unbilligkeit im Sinne des § 131 AO gegeben?
Zitierte Vorschriften
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