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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 08.07.1965 – OS V 26/64

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0708.OS.V26.64.0A

Leitsatz

1. Erstattungsanspruch nach § 36 Buchstabe b GewStG 1962.

2. Die Tilgung rückständiger Gewerbesteuern bestimmt sich nach dem auch im öffentlichen Abgabenrecht geltenden, in § 366 BGB niedergelegten Rechtsgrundsatz; danach bestimmt in erster Linie der Schuldner, der zu gleichartigen Leistungen aus mehreren Schuldverhältnissen verpflichtet ist welche Schuld durch seine Leistung getilgt werden soll.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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