Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.07.1967 – OS IV 60/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0728.OS.IV60.65.0A
Leitsatz
1. Ist die Hauptsache des Rechtsstreits erledigt und widerspricht Klägerin der Erledigung bzw. beharrt auf ihrem ursprünglichen Antrag, so ist die Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abzuweisen (wie BVerwG, U. v. 30.09.1959, DÖV 1960 S. 192 ; Ule Verwaltungsprozeßrecht, 4. Aufl. S. 168; Eyermann-Fröhler, 4. Aufl. Rdn. 14 zu § 161 VwGO; a.M. Klinger u.a.).
2. Zum Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO.
3. Zur Erörterungspflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO.
Zitierte Vorschriften
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