Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 10.02.1967 – OS IV 36/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0210.OS.IV36.66.0A
Leitsatz
1. Das Verhältnis, das zwischen dem Bauherrn eines genehmigungspflichtigen Bauwerks und der Bauaufsichtsbehörde besteht - oder nicht besteht -, ist ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO.
2. Die Wiedererrichtung eines zusammengestürzten Bauwerks ist keine Baumaßnahme zur Unterhaltung des Bauwerks im Sinne von § 65 Abs. 1 Ziff. 2 HBO.
Zitierte Vorschriften
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