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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.11.1965 – OS II 75/65

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1110.OS.II75.65.0A

Leitsatz

1. Die durch § 105 Abs. 3 VwGO vorgeschriebene Vorlesung bzw. Vorlegung der Niederschrift über eine Zeugenaussage zur Durchsicht kann nicht durch lautes Diktieren der Zeugenaussage ersetzt werden. Auch die zu Protokoll genommene Erklärung der Beteiligten, daß auf ein Vorlesen bzw. Vorlegung zur Durchsicht nicht ersetzen.

2. In der Handwerksrolle und Handwerkskarte ist las Datum nur das Datum der Eintragung in der Handwerksrolle zu vermerken.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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