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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.02.1967 – OS II 107a/66

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0215.OS.II107A.66.0A

Leitsatz

1. Für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten ist, wie sich aus § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergibt, nicht der Verwaltungsrechtsweg sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Zur Verweisung durch Urteil gem. § 41 Abs. 3 Satz 1 VwGO an das im ordentlichen Rechtsweg zuständige Zivilgericht.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 41 VwGO

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