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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.02.1967 – OS II 107/66

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0215.OS.II107.66.0A

Leitsatz

1. Zur Anordnung gem. § 93 Satz 2 VwGO, daß mehrere in einem Verfahren erhobene Ansprüche in getrennten Verfahren verhandelt und entschieden werden sollen, wenn hinsichtlich eines Teiles der geltend gemachten Ansprüche gem. § 41 Abs. 3 VwGO eine Verweisung an ein Gericht des ordentlichen Rechtsweges in Betracht kommt.

2. Zur Frage, wann eine gerichtliche Anordnung über das Ruhen des Verfahrens (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 251 Abs. 1 ZPO) ergehen kann.

3. Behörden sind gehalten, ihre in rechtskräftigen gerichtlichen Vergleichen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und wenn ihre Verpflichtung dies zum Gegenstand hat die Folgen eines früher von ihnen herbeigeführten Zustandes zu beseitigen (hier: Räumung eines Kellerraumes, der dem betreffenden Mieter seinerzeit durch obdachlosenrechtliche Verfügung zugewiesen worden war).

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 41 VwGO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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