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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 07.11.1967 – OS I 69/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:1107.OS.I69.65.0A

Leitsatz

1. Eine Urkundenfälschung macht in der Regel der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig, ohne daß es auf die einzelnen Tatumstände ankommt.

2. Auf die Rücknahme einer Beamtenernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist eine vor der Beamtenernennung erfolgte Straftilgung ohne Einfluß (Anschluß an BVerwG Urt. vom 08.02.1961 VI C 81.58 -).

3. Auch für einen auf Grund eines Wiedergutmachungsbescheides ernannten Beamten ist das allgemeine Beamtenrecht, insbesondere die Vorschrift über die Rücknahme der Beamtenernennung maßgebend.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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