Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 07.11.1967 – OS I 69/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1107.OS.I69.65.0A
Leitsatz
1. Eine Urkundenfälschung macht in der Regel der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig, ohne daß es auf die einzelnen Tatumstände ankommt.
2. Auf die Rücknahme einer Beamtenernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist eine vor der Beamtenernennung erfolgte Straftilgung ohne Einfluß (Anschluß an BVerwG Urt. vom 08.02.1961 VI C 81.58 -).
3. Auch für einen auf Grund eines Wiedergutmachungsbescheides ernannten Beamten ist das allgemeine Beamtenrecht, insbesondere die Vorschrift über die Rücknahme der Beamtenernennung maßgebend.
Zitierte Vorschriften
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