Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 25.03.1969 – OS I 51/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0325.OS.I51.66.0A
Leitsatz
Die Zahlung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG geschieht nur auf Antrag. Die Behörde ist berechtigt, bei Änderung der Rechtsansicht, unanfechtbar gewordene Bescheide aufzuheben. Verpflichtet hierzu ist sie nicht.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS I 51/66 entschieden?“