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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.03.1969 – OS I 51/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0325.OS.I51.66.0A

Leitsatz

Die Zahlung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG geschieht nur auf Antrag. Die Behörde ist berechtigt, bei Änderung der Rechtsansicht, unanfechtbar gewordene Bescheide aufzuheben. Verpflichtet hierzu ist sie nicht.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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