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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 12.03.1968 – OS I 49/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0312.OS.I49.66.0A

Leitsatz

Die Voraussetzungen des § 87 Abs. 2 Satz 2 BBG ist dann gegeben, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat. Dabei ist auf die persönlichen Verhältnisse des Beamten abzustellen, vor allem auf seine Ausbildung und die individuelle Fähigkeit der Überprüfung ihm zugesprochener Bezüge. Es ist jedoch unerheblich, ob die anweisende Stelle oder die mit der Zahlung betraute Kasse selbst die ihr obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohem Maße verletzt hat (st. Rspr. d. BVerwG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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