Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.11.1965 – OS I 105/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1116.OS.I105.63.0A
Leitsatz
1. Zur Frage, wann bei der Verkennung der Bedeutung von Bundeswehr-Dienstvorschriften grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Zur Frage des adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen der Verletzung einer Dienstvorschrift und einem Kraftfahrzeugunfall; Ausräumung des Beweises des ersten Anscheins, wenn zur zeit des Unfalls ungewöhnlich ungünstige äußere Umstände (plötzliche Vereisung an einer Straßenstelle) geherrscht haben.
3. Zur Frage, ob eine Schwarzfahrt vorliegt, wenn der vom Kraftfahrzeughalter beauftragte Kraftfahrzeugführer auf der vorgeschriebenen Fahrtroute die Führung des Kraftfahrzeugs einem anderen überlässt.
4. § 24 SG regelt die Haftung der Soldaten gegenüber ihrem Dienstherrn abschließend.
Zitierte Vorschriften
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