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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 30.07.1969 – IV OE 100/67

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0730.IV.OE100.67.0A

Leitsatz

1. Ein Wohnwagen, der ohne zusätzliche Befestigung aufgestellt ist, stellt kein Bauwerk im Sinne der in § 2 HBO enthaltenen Begriffsbestimmung dar (wie U. v. 28.06.1967 OS IV 21/64 ; U. v. 29.03.1968 IV OE 12/67).

2. Die Aufstellung eines Wohnwagens unterliegt nicht der Beurteilung nach §§ 29 bis 36 BBauG, weil unter "baulicher Anlage" i.S. des § 29 BBauG in Hessen Bauwerke i.S. des § 2 HBO zu verstehen sind (Rspr. wie vor).

3. Ob ein Wohnwagen frei beweglich ist, richtet sich nach seiner objektiven Beschaffenheit (Rspr. wie vor), nicht nach dem Willen des Besitzers (den Wagen längere Zeit an demselben Ort zu belassen). A.A. Müller, HBO " 2 S. 3.

Zitierte Vorschriften

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