Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.03.1968 – IV OE 12/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0329.IV.OE12.67.0A
Leitsatz
1. Ein Verkaufswagen, der ohne zusätzliche Befestigung aufgestellt ist, stellt kein Bauwerk im Sinne der Legaldefinition des § 2 HBO dar; er ist daher nicht baugenehmigungspflichtig.
2. Unter "baulicher Anlage" i. S. des § 29 BBauG sind in Hessen Bauwerke (§ 2 HBO) zu verstehen. Die Aufstellung eines Verkaufswagens unterliegt daher nicht der Beurteilung nach §§ 30 bis 36 BBauG. Fortsetzung der Rechtsprechung über Wohnwagen (Urt. v. 28.06.1967 OS IV 21/64 ), nunmehr auch für Verkaufswagen.
Zitierte Vorschriften
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