Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.10.1968 – IV OE 10/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1029.IV.OE10.67.0A
Leitsatz
1. Ein Bauwerk mit weniger als 30 cbm umbauten Raum und 3 m Höhe bedarf der Genehmigung, wenn es einen Aufenthaltsraum oder eine Feuerstätte enthält (§ 63 Nr. 1 HBO).
2. Das ungenutzte Verstreichenlassen der Frist des § 66 Abs. 3 HBO durch die Bauaufsichtsbehörde macht das angezeigte Bauwerk nicht formell legal. Die Berechtigung, das Bauwerk wegen Verstoßes gegen das materielle Recht zu beseitigen, bleibt Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (§ 69 Abs. 4 HBO) bestehen.
Zitierte Vorschriften
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