Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.07.1968 – I OE 96/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0730.I.OE96.67.0A
Leitsatz
1. Gem. § 125 BBG hat die nachgeheiratete Witwe einen Anspruch auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrages.
2. Nach Änderung des § 125 BBG in eine Mußvorschrift (§ 125 BBG n.F.) kann die Frage der Bedürftigkeit und Würdigkeit bei der Gewährung des Unterhaltsbeitrages keine Rolle mehr spielen.
3. Bedürftigkeit und Würdigkeit sind keine "besonderen Umstände des Falles" im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 1 BBG n.F., die eine volle oder teilweise Versagung des Unterhaltsbeitrages rechtfertigten.
Zitierte Vorschriften
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