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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 27.08.1968 – I OE 26/67

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0827.I.OE26.67.0A

Leitsatz

1. Auch in § 181 Abs. 3 Satz 1 BBG wird vorausgesetzt, daß der Betroffene im deutschen öffentlichen Dienst als Angestellter oder Arbeiter tätig gewesen ist (im Anschluß an das Urteil des BVerwG vom 27.08.1964, II C 45.63, zu der ähnlichen Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131).

2. Eine Tätigkeit beim "Städtischen Detailhandel mit Lebensmitteln" in Danzig in den jahren 1952-1958 stellt keine mit dem öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik vergleichbare bzw. "gleichartige" Beschäftigung dar.

3. Bei der Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG kommen Tätigkeiten, die nach deutschen Gepflogenheiten niemals im Beamtenverhältnis, sondern in einem Vertragsverhältnis ausgeübt werden, nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.11.1961, NDBZ 1962 S. 200).

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 181 BBG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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