Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 09.12.1965 – B IV 37/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1209.B.IV37.65.0A
Leitsatz
Durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwertes wird eine Partei auch dann nicht beschwert, wenn deswegen für ihre Kostenbeschwerde die Beschwerdegrenze des § 146 Abs. 3 VwGO nicht erreicht wird. vorgehend VG Kassel, B. v. 22.06.1965 B IV 37/65 -
Zitierte Vorschriften
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