Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 22.12.1965 – B I 15/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1222.B.I15.65.0A
Leitsatz
1. Bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsbehelf nur binnen Jahresfrist eingelegt werden (insoweit ohne grundsätzliche Bedeutung).
2. § 140 Abs. 2 Satz 1 HBG (Fassung 1962, entspricht § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG) ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil in § 45 Abs. 4 AVG für die Hinterbliebenenversorgung der geschiedenen Ehefrau eine andere Regelung getroffen ist.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 140 HBG HE
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