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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Schleswig-Holstein

VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.07.2016 – 10 A 118/16

Asylrecht (Ablehnung als offensichtlich unbegründet)
Spruchkörper
10. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGSH:2016:0719.10A118.16.0A

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe

Randnummer 1

Die Entscheidung ergeht nach Durchführung der von der Klägerseite am 18.06.2016 und damit nach dortiger Zustellung am 04.06.2016 fristgemäß gegen den Gerichtsbescheid vom 31.05.2016 beantragten (§§ 84 Abs. 2 VwGO, 78 Abs. 7 AsylG) mündlichen Verhandlung. Es haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten. Das Gericht erachtet die aus dem Tenor ersichtlichen Entscheidungen weiterhin als zutreffend, folgt der diesbezüglich in seinem Gerichtsbescheid gegebenen Begründung und sieht von einer weiteren Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen ab (§ 84 Abs. 4 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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