Rechtsprechung · VG Saarland
VG Saarland, Beschluss vom 02.02.2010 – 11 L 88/10
- Spruchkörper
- 11. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGSL:2010:0202.11L88.10.0A
Leitsatz
Kein Anspruch einer Gemeinderatsfraktion auf Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes des Gemeinderates in öffentlicher (statt nichtöffentlicher) Sitzung(Rn.3)
Tenor
I.
Der
am 01.02.2010 bei Gericht eingegangene
Antrag
der Antragstellerin,
den Tagesordnungspunkt "Sachstandsbericht Klage gegen das Saarland, wegen Genehmigung eines Tanklagers im Saarlouiser Hafen" der Stadtratssitzung am 04.02.2010 in öffentlicher Sitzung zu behandeln,
wird mangels Anordnungsanspruchs zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 154 Abs. 1 VwGO die Antragstellerin.
Gründe
in der Erwägung, dass
das Antragsrecht nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG nicht die Festlegung über die Behandlung der Angelegenheit im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung umfasst,
beschlossen.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 41 KSVG SL
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VG Saarland in 11 L 88/10 entschieden?“