Rechtsprechung · VG Regensburg
VG Regensburg, Beschluss vom 16.07.2021 – RN 6 K 21.947
Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- Normenkette
- § 92 Abs. 3 VwGO
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Die Klage ist mit der am 16.7.2021 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen worden.
Randnummer 3
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Zitierte Vorschriften
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