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Rechtsprechung · VG Regensburg

VG Regensburg, Beschluss vom 16.07.2021 – RN 6 K 21.947

Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme
Spruchkörper
6. Kammer
Normenkette
§ 92 Abs. 3 VwGO

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Klage ist mit der am 16.7.2021 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen worden.

Randnummer 2

Gemäß § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

Randnummer 3

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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