Rechtsprechung · VG München
VG München, Beschluss vom 17.11.2022 – M 31 K 22.5434
Kostenfolge, Verfahren, Klage, Verwaltungsgerichtsordnung, Klagepartei, VwGO
- Spruchkörper
- 31. Kammer
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 36.768,00 festgesetzt.
Gründe
Randnummer 2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes.
Zitierte Vorschriften
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